Schulinterne Regelungen 

-Handreichung für Lehrer, Schüler und Eltern-

letzter Stand: 07.05.2020

Diese dienen dem Ziel, den Schulalltag am Gymnasium in vertretbarer Weise zu steuern, einheitliches pädagogisches Handeln zu unterstützen und einige vorhandene Erlasse, Gesetze, Verordnungen u.a. in die Praxis umzusetzen.

Diese Regelungen dürfen nicht im Widerspruch zur pädagogischen Freiheit des Lehrers sowie zentralen Erlassen und Verordnungen stehen.

Diese schulinternen Regelungen sind vorläufig und können durch neue Beschlüsse oder Weisungen außer Kraft gesetzt bzw. verändert werden, sind also auch Gegenstand einer ständigen Diskussion und Anpassung.


 

Inhalt

I. Unterricht

1. Unterrichtsplanung

2. Nachschreiben

3. Mindestzahl von Noten.

4. Umgang mit Hausaufgaben

5. Unentschuldigtes Fehlen

6. Freistellungen

7. Anwesenheitslisten

8. Beratungen durch Fachöehrer und Klassenleiter

9. Projektarbeit

10. Maßnahmen zur Verringerung des Stundenausfalls und Gestaltung der Vertretung

11. Informationsveranstaltung für Eltern der zukünftigen 7. Klassen

12. Wahlpflichtunterricht

13. Schulpartnerschaft/Sprachreise

14. Teilnahme an Werkstätten, Olympiaden

15. Betriebspraktikum

16. Schulfahrten, Wandertage, Sprachreisen

17. Schulinterne Fortbildung

18. Gesundheitserziehung

19. „Schnupperwochen“

20. Eltern- und Schülerinformation zur Gestaltung der Oberstufe

21. Würdigung besonderer Leistungen

22. LRS

23. Nachprüfung

24. Beschlüsse

25. Beantragung von Zweitkorrekturen

II. Sicherheit, Ordnung, Finanzen, Akten, sonstige Regelungen

2. Schulordnung / Sporthallenordnung

3. Alarmordnung/Verhalten bei Bombendrohung

4. Sicherheitsbeauftragter

5. Verhalten beim Unfall/ Erste Hilfe

6. Aufgaben des Gesundheitsbeauftragten

7. Informationspflicht bei Erkrankung

8. Verhalten bei Seuchen, Epidemien ...

9. Sicherheitsbestimmungen einzelner Fächer und Fachräume

10. Gewalt- und Suchtprävention

11. Sprechzeiten im Sekretariat

12. Abmeldung von der Schule/Zeugnis

13. Versicherungsfragen

14. Schließfächer

15. Umgang mit Schulbüchern (ergänzt B5 der Schulordnung)

16. Sportbefreiung

17. Führen der Schülerakte

18. Einsicht in die Notenliste

19. Anwesenheitslisten

20. Aufgaben der Raumverantwortlichen

21. Umkleideräume

22. Reisekosten

23. Haushaltsplanung


 

I. Unterricht

1. Unterrichtsplanung

 

2. Nachschreiben

      In der Regel …

 

3. Mindestzahl von Noten

 

4. Umgang mit Hausaufgaben

(1) Hausaufgaben dienen zur Übung und zur Festigung des Unterrichtsstoffes sowie zur Vorbereitung neuer Inhalte und sollen in der jeweils folgenden Unterrichtsstunde in die Unterrichtsarbeit einbezogen werden. An Tagen mit Nachmittagsunterricht sind in der Regel keine Hausaufgaben zum Folgetag zu erteilen.

(2) Hausarbeiten verlangen eine komplexe Leistung ab und werden über einen längeren Zeitraum angefertigt.

(3) Hausaufgaben und Hausarbeiten können in der Regel ab der Jahrgangsstufe 4 bewertet werden.

Die Eigenständigkeit der Hausaufgabe muss gewährleistet werden

Bei der Zensierung sollte eingeschätzt werden, ob es sich um eine eigenständige Leistung handelt.     

aus der Verordnung- § 6
      (1) „Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise 
              zu erbringen. Sind
              Leistungen aus von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen nicht
              bewertbar oder werden Leistungen verweigert, so werden diese als eine ungenü-
              gende Leistung bewertet.

 

5. Unentschuldigtes Fehlen

Getroffene Regelungen bleiben unberührt. Ergänzend legen wir fest ….

die ersten Kollegen des Tages tragen das Fehlen der Schüler verbindlich ein (ggf. Rückkopplung mit dem Sekretariat).

  1. Entlassung aus der Schule gemäß § 56 (4) Schulgesetz
  2. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß Handlungsleitfaden
  3. Erwägung einer Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung

In diesen Fällen ergibt sich die Zusammenarbeit mit der Schulleitung. Schulintern gilt die Orientierung,
dass die hier beschriebenen Konsequenzen mündlich besprochen werden und zunächst angedroht werden.

 

6. Freistellungen

über Ausnahmen entscheidet der Klassenleiter

 

7. Anwesenheitslisten

Abrechnungen in der Regel bis zum 10. des Monats abgeben.

 

8. Beratung durch Fachlehrer und Klassenleiter

 

9. Projektarbeit

 

10. Maßnahmen zur Verringerung des Stundenausfalls und Gestaltung der Vertretung

 

11. Informationsveranstaltung für Eltern der zukünftigen 7. Klassen

 

12. Wahlpflichtunterricht

 

13. Schulpartnerschaft/Sprachreise

 

14. Teilnahme an Werkstätten, Olympiaden

 

15. Betriebspraktikum

Klassenleiter hospitieren nach Möglichkeit bei den Praktikanten

 

16. Schulfahrten, Wandertage, Sprachreisen

  1. offizielle Antragsformulare des Schulamtes Vorbereitungen in der Ablage
  2. Checkliste der Schule

 

17. Schulinterne Fortbildung

 

18. Gesundheitserziehung

 

19. „Schnupperwochen“

Insbesondere Schülern der Regionalschule, die später als nach Klasse 6 zum Gymnasium  
wechseln wollen, bieten wir eine Erfahrungswoche an. Insbesondere der Klassenleiter,
der den Schüler für eine Woche betreut, wird gebeten, eine Auswertung mit dem Schüler und den Eltern vorzubereiten und durchzuführen.

 

20. Eltern- und Schülerinformation zur Gestaltung der Oberstufe

 

21. Würdigung besonderer Leistungen

im Rahmen schulischer Veranstaltungen (Weihnachtskonzert, Zeugnisausgaben, Empfänge, Tag der offenen Tür…)

 

22. LRS

 

23. Nachprüfung

 

24. Beschlüsse

Wichtige Beschlüsse der Fach-, Lehrer- Jahrgangsstufen-, und Schulkonferenz werden in schriftlicher Form veröffentlicht. Die Protokolle der Konferenzen sind einsehbar abzulegen.

 

25. Beantragung von Zweitkorrekturen

Jeder Schüler hat die Möglichkeit, in begründeten Fällen eine Zweitkorrektur seiner Klassenarbeit zu erbitten. Dieser ist schriftlich zu stellen. Bei nicht volljährigen Schülern unterschreiben auch die Eltern.

Verfahrensweise:

Der Antrag ist abzulehnen, wenn die dargestellten Gründe nicht stichhaltig sind. Die Zensierung kann nur geändert werden, wenn auch der unterrichtende Fachlehrer die Gründe für die Neubewertung der Schülerleistung akzeptiert. Eine Neubewertung ergibt sich dann, wenn gegen gesetzliche Normen der Leistungsbewertung verstoßen wurde. Die Zweitkorrektur wird insbesondere als Möglichkeit gesehen, möglichen späteren Einsprüchen gegen Zeugnisnoten (Verwaltungsakt) vorzubeugen.

 

II. Sicherheit, Ordnung, Finanzen, Akten, sonstige Regelungen

1.  Ordnungsdienste

 

2. Schulordnung / Sporthallenordnung

Der Gebrauch von Konfetti ist im Schulhaus (+Sporthalle) sowie auf dem Schulgelände nicht gestattet.    

              

3. Alarmordnung/Verhalten bei Bombendrohung

 

4. Sicherheitsbeauftragter

 

5. Verhalten beim Unfall/ Erste Hilfe

 

6. Aufgaben des Gesundheitsbeauftragten

Die Kontrolle und Bestückung der Erste Hilfe Kästen erfolgt regelmäßig / Materialbeschaffung für die  Kästen ist in das Budget der Schule aufzunehmen.

 

7. Informationspflicht bei Erkrankung

 

8. Verhalten bei Seuchen, Epidemien ....

 

9. Sicherheitsbestimmungen einzelner Fächer und Fachräume

 

10. Gewalt- und Suchtprävention

 

11. Sprechzeiten im Sekretariat

       täglich von 9.30 -9.50 Uhr

 

12. Abmeldung von der Schule/Zeugnis

Wir haben in unserer Schule die Praxis, dass der Schüler ein vollwertiges Halb- bzw. Endjahreszeugnis erhalten kann, wenn er zum Zeitpunkt des Zensurenschlusses noch anwesend ist.

Verlässt der Schüler einige Zeit vorher unsere Schule, wird auf dem Übergangszeugnis der aktuelle Zensurenstand ausgewiesen. 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Übergang in eine andere Schulart ab der Jahrgangsstufe 7 in der Regel nur zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig ist. Ausnahmen kann die untere Schulaufsichtsbehörde zulassen (siehe „Schulpflichtverordnung“ §3(2)).

 

13. Versicherungsfragen

Jeder Schüler wird vom Klassenleiter über den Inhalt der Handreichung „Ordnung und Sicherheit“ aktenkundig belehrt. Darin ist festgehalten, dass die Versicherung in bestimmten Fällen keine Leistung erbringt.

 

14. Schließfächer

Schüler, die ein Schließfach mieten wollen, melden sich im Sekretariat. Dort erhalten sie einen Vordruck der Betreiberfirma.

 

15. Umgang mit Schulbüchern (ergänzt B5 der Schulordnung)   

Der Klassenleiter/Tutor überprüft am Ende des Schuljahres den Zustand der Schulbücher, registriert ihn und leitet etwaige Regressansprüche der Schule ein (Benachrichtigung der Eltern)

 

16. Sportbefreiung

             auch beim Schulleiter

Ein entsprechendes Gutachten eines Arztes ist einzuholen.
Die Schule hat für den Haushalt der Jahre 2019/2020 einen Antrag auf Zurverfügungstellung entsprechen der Finanzen gestellt. Der Einsatz des Schwimmlehrers erfolgt in Absprache mit der Fachschaft Sport. Auch der Einsatz des Budgets der GTS ist jährlich zu prüfen.

 

17. Führen der Schülerakte

 

18. Einsicht in die Notenliste

Diese erfolgt nur in Anwesenheit eines Lehrers, da nur eigene Daten eingesehen werden können. Das Kopieren von Notenlisten ist gestattet. (siehe dazu auch Schulgesetz)

 

19. Anwesenheitslisten

Die Anwesenheitslisten der Schüler in den Klassenstufen 11-12 werden erst ein halbes Jahr nach Verlassen der Schule vernichtet.

 

20. Aufgaben der Raumverantwortlichen

Für jeden Raum ist ein Raumverantwortlicher zu benennen.

           Aufgaben:

  1. Überprüfung/Gewährleistung der Vollständigkeit der Gegenstände und

Unterrichtsmittel

  1. Hilfe bei Inventur
  2. Melden von Schäden
  3. Einleitung von Renovierungen, dazu Absprachen mit Schulleitung, Hausmeister

Die Raumverantwortlichen sind am Anfang des Schuljahres zu bestätigen bzw. neu zu benennen.

 

21. Umkleideräume

Sportlehrer überprüfen nach dem Unterricht den Zustand der Umkleideräume, Übertragung der Aufgabe an Hausmeister möglich.

 

22. Reisekosten

 

23. Haushaltsplanung

 

Ergänzung:  Die Ordnungsmaßnahme des schriftlichen Verweises wird ab dem 01.08.2020 als eine Erziehungsmaßnahme eingestuft und heißt ab dann schriftlicher Tadel.

 

Der Schulleiter