Schulinterne Regelungen
-Handreichung für Lehrer, Schüler und Eltern-
letzter Stand: 07.05.2020
Diese dienen dem Ziel, den Schulalltag am Gymnasium in vertretbarer Weise zu steuern, einheitliches pädagogisches Handeln zu unterstützen und einige vorhandene Erlasse, Gesetze, Verordnungen u.a. in die Praxis umzusetzen.
Diese Regelungen dürfen nicht im Widerspruch zur pädagogischen Freiheit des Lehrers sowie zentralen Erlassen und Verordnungen stehen.
Diese schulinternen Regelungen sind vorläufig und können durch neue Beschlüsse oder Weisungen außer Kraft gesetzt bzw. verändert werden, sind also auch Gegenstand einer ständigen Diskussion und Anpassung.
Inhalt
8. Beratungen durch Fachöehrer und Klassenleiter
10. Maßnahmen zur Verringerung des Stundenausfalls und Gestaltung der Vertretung
11. Informationsveranstaltung für Eltern der zukünftigen 7. Klassen
13. Schulpartnerschaft/Sprachreise
14. Teilnahme an Werkstätten, Olympiaden
16. Schulfahrten, Wandertage, Sprachreisen
20. Eltern- und Schülerinformation zur Gestaltung der Oberstufe
21. Würdigung besonderer Leistungen
25. Beantragung von Zweitkorrekturen
II. Sicherheit, Ordnung, Finanzen, Akten, sonstige Regelungen
2. Schulordnung / Sporthallenordnung
3. Alarmordnung/Verhalten bei Bombendrohung
5. Verhalten beim Unfall/ Erste Hilfe
6. Aufgaben des Gesundheitsbeauftragten
7. Informationspflicht bei Erkrankung
8. Verhalten bei Seuchen, Epidemien ...
9. Sicherheitsbestimmungen einzelner Fächer und Fachräume
10. Gewalt- und Suchtprävention
11. Sprechzeiten im Sekretariat
12. Abmeldung von der Schule/Zeugnis
15. Umgang mit Schulbüchern (ergänzt B5 der Schulordnung)
18. Einsicht in die Notenliste
20. Aufgaben der Raumverantwortlichen
I. Unterricht
1. Unterrichtsplanung
- Erstellung der Pläne in den ersten 6 Wochen des Schuljahres und Veröffentlichung auf dem Computer im Lehrerzimmer
- Planungsgegenstände: siehe schulinterne Broschüre „Unterrichtsplanung“ und Handreichung zur Verzahnung von Unterricht und GTS
- Unterrichtsplanung in den Fachschaften und Jahrgangsstufenkonferenzen besprechen (siehe Checkliste)
2. Nachschreiben
In der Regel …
- Termin: alle 14 Tage, montags, ergänzende Termine für Oberstufe
- erst nach der 6. Stunde bzw. Unterrichtsschluss, Klausuren über 4 Stunden bereits ab der 4. Stunde Schüler sind verpflichtet Arbeiten nachzuschreiben und einen Termin mit dem Fachlehrer zu vereinbaren
- darauf achten, dass größere Störungen unterbleiben, im Bedarfsfall Nachschreiben von Tests und Klausuren räumlich trennen
3. Mindestzahl von Noten
- bis Ende November in jedem Fach 2 Zensuren. Die Eintragung der Noten erfolgt bis zum 10. des Folgemonats. Die Kontrolle erfolgt durch die Koordinatoren.
- Nachschreiben aller Klausuren ist Pflicht (Ersatzleistung in Oberstufe möglich) 80 % der kürzeren Tests sind von jedem Schüler zu erreichen, ansonsten kann hier das Nachschreiben erlassen werden.
- Alle wesentlichen Vorgehensweisen sind ansonsten in der „Leistungsbewertungsverordnung“ und in der Abiturprüfungsverordnung (APVO) geregelt.
- Die Fachschaft hat das Recht, in begründeten Fällen von den vorgeschriebenen Regelungen abzuweichen.
- Ein Antrag an die Zeugniskonferenz und den Schulleiter ist 4 Wochen vor Zusammentreten der Konferenz zu stellen.
4. Umgang mit Hausaufgaben
- Auch hier sind die Regelungen in der „Leistungsbewertungsverordnung“ und zusätzlich unsere Gestaltung der gebundenen Ganztagsschule (GTS) zu beachten.
- Da die GTS zusätzliche Lern- und Förderzeiten für die Schüler mit sich bringt, ist dies bei der Erteilung der Hausaufgaben zu berücksichtigen. Um den Umfang der Hausaufgaben einschätzen oder auch steuern zu können, sind im Klassenbuch entsprechende Zeiten für die Erfüllung der Hausaufgaben zu vermerken.
- Hausaufgaben werden in der Regel nicht zensiert, können jedoch als Teilbewertung in die Benotung mit einbezogen werden. Tägliche Übungen sind für die Leistungsbewertung zulässig
- Eine Zensierung sollte die Aussagen der „Leistungsbewertungsverordnung“ berücksichtigen:
- § 10 Hausaufgaben und Hausarbeiten
(1) Hausaufgaben dienen zur Übung und zur Festigung des Unterrichtsstoffes sowie zur Vorbereitung neuer Inhalte und sollen in der jeweils folgenden Unterrichtsstunde in die Unterrichtsarbeit einbezogen werden. An Tagen mit Nachmittagsunterricht sind in der Regel keine Hausaufgaben zum Folgetag zu erteilen.
(2) Hausarbeiten verlangen eine komplexe Leistung ab und werden über einen längeren Zeitraum angefertigt.
(3) Hausaufgaben und Hausarbeiten können in der Regel ab der Jahrgangsstufe 4 bewertet werden.
Die Eigenständigkeit der Hausaufgabe muss gewährleistet werden
Bei der Zensierung sollte eingeschätzt werden, ob es sich um eine eigenständige Leistung handelt.
- Nicht vorliegende Hausaufgaben werden nicht mit „ungenügend“ bewertet, da eine Leistungsverweigerung noch nicht vorliegt, erst nach erneuter Aufforderungen des Lehrers ohne Beachtung durch den Schüler ist dies nachweisbar.
Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob die erteilte Hausaufgabe einen Leistungsnachweis im Sinne der Verordnung darstellt, der eine Zensierung ermöglicht.
aus der Verordnung- § 6
(1) „Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise
zu erbringen. Sind
Leistungen aus von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen nicht
bewertbar oder werden Leistungen verweigert, so werden diese als eine ungenü-
gende Leistung bewertet.
5. Unentschuldigtes Fehlen
Getroffene Regelungen bleiben unberührt. Ergänzend legen wir fest ….
- wird durch Ordnungsmaßnahme geahndet
- 1 Tag bzw. 6 Unterrichtsstunden = schriftlicher Verweis
- 2 Tage bzw. 12 Unterrichtsstunden = schriftlicher Verweis
- Gespräch mit Schülern und Eltern notwendig, da Pflicht zur Anhörung
- im Wiederholungsfall erfolgen weiterführende Maßnahmen unter Beachtung des Handlungsleitfadens zum Schulabsentismus
- der Klassenleiter arbeitet der Schulleitung eine Klassenübersicht (gemäß Vordruck) vierteljährlich zu und dokumentiert Aktivitäten gemäß des Handlungsleitfadens, Übernahme der Dokumentation halbjährlich in die Schülerakte
die ersten Kollegen des Tages tragen das Fehlen der Schüler verbindlich ein (ggf. Rückkopplung mit dem Sekretariat).
- zu beachten ist, dass weitere Maßnahmen je nach Problemsituation zur Anwendung kommen können:
- Entlassung aus der Schule gemäß § 56 (4) Schulgesetz
- Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß Handlungsleitfaden
- Erwägung einer Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung
In diesen Fällen ergibt sich die Zusammenarbeit mit der Schulleitung. Schulintern gilt die Orientierung,
dass die hier beschriebenen Konsequenzen mündlich besprochen werden und zunächst angedroht werden.
- ein unentschuldigtes Fehlen ergibt sich auch, wenn das Fehlen nicht zeitnah (vor oder während der 1. Stunde) am ersten Fehltag angezeigt wird.
- gemäß Handlungsleitfaden kann das Erbringen eines ärztlichen Attestes bei Krankheit des Kindes durch die Schule angewiesen werden
- in schwierigen Fällen kann unsere Schulsozialpädagogin sowie Sozialpädagogen Unterstützung geben
6. Freistellungen
- in der Regel Beantragung bei jedem Lehrer (Laufzettel)
über Ausnahmen entscheidet der Klassenleiter
- bei vorliegendem Laufzettel entscheidet der Klassenleiter/ Tutor über die Freistellung
- auch Antrag bei stundenweiser Freistellung
- Klassenleiter/Tutor/Schulleiter achten auf Freistellungen in den letzten Schuljahren.
- Freistellung in der Abiturstufe nur für Fahrprüfungen / nicht für Fahrstunden
- Entschuldigungen im Nachhinein werden nicht akzeptiert, versäumte Zeit gilt als unentschuldigt (Ausnahmen werden geprüft)
7. Anwesenheitslisten
- in Klassenstufen 11/12 von Schülern zu führen, Entscheidung durch Teamleiter am Anfang des Schuljahres
- Entschuldigtes/unentschuldigtes Fehlen registrieren und auf dem Zeugnis vermerken
Abrechnungen in der Regel bis zum 10. des Monats abgeben.
8. Beratung durch Fachlehrer und Klassenleiter
- Eltern melden sich beim Lehrer an, Lehrer lädt „Problemfälle“ selbständig ein, insbesondere wichtig für Eltern neuer Kinder an der Schule
- Auswertung des Arbeits- und Sozialverhaltens 1x im Schuljahr, in den Monaten Januar bis März dazu rechtzeitige Planung von Gesprächsterminen, Grundlage dafür ist auch die „Verordnung zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens“, zu beachten ist, dass die Selbsteinschätzung der Schüler in die Bewertung einzubeziehen ist, die Selbsteinschätzung ist der Schülerakte beizufügen.
9. Projektarbeit
- Hauptschwerpunkt: Projekte, die sich aus dem Unterricht ergeben, Planung durch Jahrgangsstufenkonferenz
- Projektwoche nutzen ( Praktikumszeit)
- Schwerpunkt der Projektarbeit am Ende des Schuljahres. In der letzten Schulwoche vor den Sommerferien nehmen alle Schüler der Schule an Projekten teil. Die Projektwoche wird auch in Zusammenarbeit mit den Partnern der Schule gestaltet. Fachschaften, Klassenstufenkonferenzen und auch Schülervertreter können Projektideen entwickeln. Zur Vorbereitung und Durchführung der Projektwoche wird am Anfang des 2. Schulhalbjahres ein Maßnahmenplan besprochen und veröffentlicht.
10. Maßnahmen zur Verringerung des Stundenausfalls und Gestaltung der Vertretung
- bevorzugt Nutzung von Wandertagen für die Durchführung von Exkursionen
- zentrale Veranstaltungen der Schule an wechselnden Wochentagen durchführen
- Veranstaltungen auf Klassenbasis am Anfang des Schuljahres planen und Fachlehrern bekanntgeben
- Wandertage auch nach Zensurenschluss durchführen
- wenn möglich Stillarbeit bei Lehrerausfall in den zugewiesenen Räumen mit der Erledigung der gestellten Aufgaben
- Auch Aufgaben der Stillarbeit sind nachzuarbeiten!!
- Vertretungsschwerpunkt: Klasse 7/8
- bei Vertretung unterschiedliche Belastungssituation der Kollegen beachten
- hohe Ausfallquote in der Zeit der Studienfahrt, Sprachreise und Skifahrt wenn möglich verbinden mit Projektaufträgen
11. Informationsveranstaltung für Eltern der zukünftigen 7. Klassen
- Ende November, in Zusammenarbeit mit den Klassenleitern der aktuellen 7. Klassen und den Sprachlehrern
- Eine Broschüre fasst wesentliche Aussagen der Informationsveranstaltung zusammen und gibt eine Übersicht über weitere Termine
- Bereits zu diesem Termin wurde darüber beraten, in welcher Form das Kennenlernprojekt in Klasse 7 durchgeführt wird
- Am Ende des Schuljahres führen die zukünftigen Klassenleiter eine Elternversammlung durch. Die Eltern werden gebeten, bei diesem Anlass eine Elternvertretung zu wählen.
12. Wahlpflichtunterricht
- Die Schule ist bemüht bereits ab Klasse 7 ein breites Angebot vorzuhalten. Insbesondere geht es um die gezielte Förderung von Talenten
- Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird auch Niederdeutsch angeboten
- Das Angebot sollte jährlich auf Angemessenheit und Vielfalt überprüft werden.
13. Schulpartnerschaft/Sprachreise
- Die Angebote von Comenius sollten regelmäßig beachtet und insbesondere in der Klassenkonferenz
beraten werden. - Sprachreise nach England im Abstand von 2 Schuljahren
14. Teilnahme an Werkstätten, Olympiaden
- Jedes Fach ermöglicht den Schülern die Teilnahme.
- Die Schule nimmt jedes Jahr am Sportfest der Gymnasien in Greifswald teil.
- In der Lehrerkonferenz sind Möglichkeiten der besonderen Förderung zu beraten.
15. Betriebspraktikum
- in Klasse 10 und 11
- Klassenleiter verantwortlich in Verbindung mit dem Verantwortlichen für die Berufsorientierung und dem Koordinator für die Klassenstufe 9/10
Klassenleiter hospitieren nach Möglichkeit bei den Praktikanten
- Aufgaben aus dem Fach AWT, Vorbereitung und Nachbereitung mit den Schülern
- Präsentationstag nach dem Praktikum nicht geplant
- 20 Tage, Veränderungen möglich
- Insbesondere die Arbeitsgruppe „Berufs- und Studienorientierung“ bringt sich in die Vor- und Nachbereitung des Betriebspraktikums ein.
16. Schulfahrten, Wandertage, Sprachreisen
- Folgende Materialien einreichen:
- offizielle Antragsformulare des Schulamtes Vorbereitungen in der Ablage
- Checkliste der Schule
- Belehrungen und mögliche Folgen eines Unfalls
(auch in Bezug auf Versicherungsschutz) - Informationsblatt an die Eltern (Vordruck der Schule) wird am Anfang des Schuljahres von Eltern aufgefüllt und unmittelbar vor der Maßnahme auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen überprüft.
- Abläufe und das pädagogische Konzept der Ski- und Studienfahrt werden im Rahmen einer Elternversammlung rechtzeitig besprochen.
17. Schulinterne Fortbildung
- Grundlage der schulinternen Fortbildung ist der schulinterne Fortbildungsplan
- Zu beachten ist, dass Fortbildungskosten einzelner Kollegen nur erstattet werden, wenn sie dem Schulamt durch unseren schulinternen Fortbildungsplan langfristig angezeigt werden.
- Der schulinterne Fortbildungsplan wird durch die Lehrerkonferenz beschlossen und wird jedem Lehrer per E-Mail übermittelt. Die Schwerpunkte sind aktuellen Erfordernissen anzupassen.
18. Gesundheitserziehung
- An der Schule arbeitet unsere Gesundheitsbeauftragte. Sie kontrolliert insbesondere die Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit der Sanitätskästen.
- Gesundheitserziehung ist ein Anliegen des Fachunterrichts
- Arbeitsgruppe „Gesunde Schule“ arbeitet weiter gemäß der Konzeption. Sie wird gebeten, sich auch weiterhin in Fragen der Reinigung, Hygiene und Schulspeisung einzubringen. Sie leistet einen sehr bedeutsamen Beitrag zur Schulentwicklung, auch weil sie Vertreter des Kollegiums, der Eltern und Schüler zusammenführt und der Initiator eines Schulwettbewerbs ist.
19. „Schnupperwochen“
Insbesondere Schülern der Regionalschule, die später als nach Klasse 6 zum Gymnasium
wechseln wollen, bieten wir eine Erfahrungswoche an. Insbesondere der Klassenleiter,
der den Schüler für eine Woche betreut, wird gebeten, eine Auswertung mit dem Schüler und den Eltern vorzubereiten und durchzuführen.
20. Eltern- und Schülerinformation zur Gestaltung der Oberstufe
- Veranstaltung vor bzw. nach den Winterferien
- in Verantwortung des Koordinators Sek II und Klassenleiter
21. Würdigung besonderer Leistungen
im Rahmen schulischer Veranstaltungen (Weihnachtskonzert, Zeugnisausgaben, Empfänge, Tag der offenen Tür…)
22. LRS
- Förderung durch einen Lehrer der Schule
- Nachteilsausgleich im Rahmen der Zeugniskonferenz beraten
- ein Förderplan befindet sich in der Schülerakte
23. Nachprüfung
- möglich für Schüler der 7.-9. Klasse
- Informationsschreiben zur Nachprüfung wird unmittelbar nach der Zeugniskonferenz am Ende des Schuljahres herausgegeben, Antwortfrist bis zum letzten Schultag
- Berufung der Prüfungskommission auf der Dienstberatung am letzten Schultag
24. Beschlüsse
Wichtige Beschlüsse der Fach-, Lehrer- Jahrgangsstufen-, und Schulkonferenz werden in schriftlicher Form veröffentlicht. Die Protokolle der Konferenzen sind einsehbar abzulegen.
25. Beantragung von Zweitkorrekturen
Jeder Schüler hat die Möglichkeit, in begründeten Fällen eine Zweitkorrektur seiner Klassenarbeit zu erbitten. Dieser ist schriftlich zu stellen. Bei nicht volljährigen Schülern unterschreiben auch die Eltern.
Verfahrensweise:
- zuvor erfolgt jedoch ein klärendes Gespräch mit Fachlehrer
- wenn Klärung nicht zu erreichen, Antrag an den Schulleiter (über den Klassenleiter)
- die Entscheidung treffen dann Fachlehrer und Schulleiter.
Der Antrag ist abzulehnen, wenn die dargestellten Gründe nicht stichhaltig sind. Die Zensierung kann nur geändert werden, wenn auch der unterrichtende Fachlehrer die Gründe für die Neubewertung der Schülerleistung akzeptiert. Eine Neubewertung ergibt sich dann, wenn gegen gesetzliche Normen der Leistungsbewertung verstoßen wurde. Die Zweitkorrektur wird insbesondere als Möglichkeit gesehen, möglichen späteren Einsprüchen gegen Zeugnisnoten (Verwaltungsakt) vorzubeugen.
II. Sicherheit, Ordnung, Finanzen, Akten, sonstige Regelungen
1. Ordnungsdienste
- Der Ordnungsdienstplan wird auf dem zentralen Terminplan der Schule bekanntgegeben
- Der Klassenleiter informiert die Schüler seiner Klasse rechtzeitig, erläutert die Aufgaben und kontrolliert stichprobenhaft die Erledigung.
Er kann mit den Hausmeistern die teilweise Übernahme von Aufgaben besprechen.
2. Schulordnung / Sporthallenordnung
- am Ende einer jeden Stunde kontrolliert der Ordnungsdienst den Unterrichtsraum beim Verlassen auf Sauberkeit. Die Endkontrolle obliegt der Lehrkraft.
Der Gebrauch von Konfetti ist im Schulhaus (+Sporthalle) sowie auf dem Schulgelände nicht gestattet.
3. Alarmordnung/Verhalten bei Bombendrohung
- Belehrung am Schuljahresanfang
- Probealarm 2 x im Schuljahr
4. Sicherheitsbeauftragter
- für den baulichen Bereich: der Hausmeister, arbeitet nach Funktionsplan, durch Landkreis berufen
- für den Unterrichtsbereich: der Sicherheitsbeauftragte, arbeitet nach Funktionsplan, durch Schulleiter berufen
- für den Gefahrstoffbereich : der Sicherheitsbeauftragte für Gefahrstoffe, durch Schulleiter berufen
5. Verhalten beim Unfall/ Erste Hilfe
- sofort Sekretariat benachrichtigen
- im Bedarfsfall werden Ersthelfer ausgerufen
- nach Einleitung der Hilfe Benachrichtigung der Eltern
- Jeder Unfall wird ins Unfallbuch der Schule eingetragen
- Meldet der Schüler der Schule, dass er zum Arzt gegangen ist, ist ein Unfallprotokoll zu erstellen verantwortlich: Klassenleiter bzw. Sportlehrer
- Liste der Ersthelfer liegt im Sekretariat und Lehrerzimmer aus
- Erarbeitung einer Handreichung zum Verhalten bei Gewaltereignissen
6. Aufgaben des Gesundheitsbeauftragten
Die Kontrolle und Bestückung der Erste Hilfe Kästen erfolgt regelmäßig / Materialbeschaffung für die Kästen ist in das Budget der Schule aufzunehmen.
7. Informationspflicht bei Erkrankung
- Schüler bzw. Eltern melden die Erkrankung sofort innerhalb der ersten Stunde der Schule.
- Sekretärin informiert Klassenleiter/Tutor bzw. trägt Meldungen in ein Buch ein. Nichtmeldungen können zum unentschuldigten Fehlen oder zu Konsequenzen in der Leistungsbewertung führen. Die Umstände für die Nichtmeldung sind in diesen Fällen gesondert zu prüfen.
8. Verhalten bei Seuchen, Epidemien ....
- Der Lehrer informiert sich regelmäßig über die aktuelle Verordnung. (Signum im Sekretariat)
- Der Klassenleiter/Tutor belehrt Schüler und Eltern im Abstand von 2 Jahren schriftlich über die Regelungen. Schüler/Eltern bestätigen Kenntnisnahme durch Unterschrift
- Bei Seuchen-/Ansteckungsgefahr sind entsprechende Informationsblätter an die Schüler/Eltern auszuteilen. Außerdem werden Schulleiter und Sicherheitsbeauftragter informiert.
- Eltern haben eine Informationspflicht
9. Sicherheitsbestimmungen einzelner Fächer und Fachräume
- Jeder Fachlehrer belehrt fachspezifisch am Anfang des Schuljahres die Schüler über Sicherheitsbestimmungen (Chemie 2x)
- Die Fachschaft achtet auch darauf, dass neue Kollegen, Praktikanten oder Referendare über die Sicherheitsbestimmungen zeitnah informiert werden. Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen und der Belehrungsinhalt darzustellen.
10. Gewalt- und Suchtprävention
- ist Aufgabe der Lehrer, der Schulsozialarbeiterin und der Eltern
- Besondere Initiativen gehen vom Krisenteam, den Klassenleitern und der AG „Gesunde Schule“ aus.
11. Sprechzeiten im Sekretariat
täglich von 9.30 -9.50 Uhr
12. Abmeldung von der Schule/Zeugnis
Wir haben in unserer Schule die Praxis, dass der Schüler ein vollwertiges Halb- bzw. Endjahreszeugnis erhalten kann, wenn er zum Zeitpunkt des Zensurenschlusses noch anwesend ist.
Verlässt der Schüler einige Zeit vorher unsere Schule, wird auf dem Übergangszeugnis der aktuelle Zensurenstand ausgewiesen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Übergang in eine andere Schulart ab der Jahrgangsstufe 7 in der Regel nur zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig ist. Ausnahmen kann die untere Schulaufsichtsbehörde zulassen (siehe „Schulpflichtverordnung“ §3(2)).
13. Versicherungsfragen
Jeder Schüler wird vom Klassenleiter über den Inhalt der Handreichung „Ordnung und Sicherheit“ aktenkundig belehrt. Darin ist festgehalten, dass die Versicherung in bestimmten Fällen keine Leistung erbringt.
14. Schließfächer
Schüler, die ein Schließfach mieten wollen, melden sich im Sekretariat. Dort erhalten sie einen Vordruck der Betreiberfirma.
15. Umgang mit Schulbüchern (ergänzt B5 der Schulordnung)
Der Klassenleiter/Tutor überprüft am Ende des Schuljahres den Zustand der Schulbücher, registriert ihn und leitet etwaige Regressansprüche der Schule ein (Benachrichtigung der Eltern)
16. Sportbefreiung
- Eine Sportbefreiung muss schriftlich beantragt werden. Bei Verletzungen ist eine Sportbefreiung durch einen Arzt erforderlich.
- Antrag wird entgegengenommen durch Sportlehrer und Klassenleiter, bei längerfristigen Freistellungen
auch beim Schulleiter
- Der Antrag wird der Schülerakte beigefügt.
- Die Schule strebt an, den Schwimmunterricht Schülern mit erheblichen Einschränkungen anzubieten.
Ein entsprechendes Gutachten eines Arztes ist einzuholen.
Die Schule hat für den Haushalt der Jahre 2019/2020 einen Antrag auf Zurverfügungstellung entsprechen der Finanzen gestellt. Der Einsatz des Schwimmlehrers erfolgt in Absprache mit der Fachschaft Sport. Auch der Einsatz des Budgets der GTS ist jährlich zu prüfen.
17. Führen der Schülerakte
- im Sekretariat
- Aktualität der Angaben auf dem Schülerfragebogen jährlich überprüfen (zum Schuljahresbeginn)
- in Schülerakte:
- Freistellungsanträge über 3 Tage hinaus
- Befreiung vom Sportunterricht
- Zeugniskopien
- Ordnungsmaßnahmen
- bei Verlassen der Schule wird Schülerbogen ausgefüllt
- verantwortlich sind die Klassenleiter
18. Einsicht in die Notenliste
Diese erfolgt nur in Anwesenheit eines Lehrers, da nur eigene Daten eingesehen werden können. Das Kopieren von Notenlisten ist gestattet. (siehe dazu auch Schulgesetz)
19. Anwesenheitslisten
Die Anwesenheitslisten der Schüler in den Klassenstufen 11-12 werden erst ein halbes Jahr nach Verlassen der Schule vernichtet.
20. Aufgaben der Raumverantwortlichen
Für jeden Raum ist ein Raumverantwortlicher zu benennen.
Aufgaben:
- Überprüfung/Gewährleistung der Vollständigkeit der Gegenstände und
Unterrichtsmittel
- Hilfe bei Inventur
- Melden von Schäden
- Einleitung von Renovierungen, dazu Absprachen mit Schulleitung, Hausmeister
Die Raumverantwortlichen sind am Anfang des Schuljahres zu bestätigen bzw. neu zu benennen.
21. Umkleideräume
Sportlehrer überprüfen nach dem Unterricht den Zustand der Umkleideräume, Übertragung der Aufgabe an Hausmeister möglich.
22. Reisekosten
- werden für die Studienfahrt, die Skifahrt/Berlinfahrt und die Sprachreise eingesetzt
- Reisekosten fallen auch bei Wandertagen an. Hier fehlt eine klare Regelung durch das Schulamt, ob für jeden Tag 25,- Euro pro Klasse zur Verfügung stehen. Im Moment gibt es nur eine Zuweisung von 50,-Euro im Schuljahr. Bei 2 Begleitpersonen stehen dann nur einmalig 12,50 Euro zur Verfügung.
23. Haushaltsplanung
- Beantragung der benötigten Mittel durch Fachschaft
- Ausfüllen des Vordrucks dazu
- Planung der Mittel im Rahmen der „Grenzbetragsverordnung“ bis Anfang November (Sekretariat)
- Planung neuer Schulbücher in Zusammenarbeit mit der Schulbuchbeauftragten
- Abgabe der Finanzplanung bis Ende Mai (siehe zentraler Terminplan), zukünftig jeweils für 2 Kalenderjahre (Doppelhaushalt)
- nach Haushaltsbestätigung erhält jede Fachschaft eine Übersicht über die bestätigten Anträge
Ergänzung: Die Ordnungsmaßnahme des schriftlichen Verweises wird ab dem 01.08.2020 als eine Erziehungsmaßnahme eingestuft und heißt ab dann schriftlicher Tadel.
Der Schulleiter