Schulordnung

Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird in der Schulordnung auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.
Die Verwendung der männlichen Bezeichnung soll für alle Geschlechter gelten.

 

Der Erfolg der schulischen Gemeinschaft „Gymnasium Grimmen“ ist unter anderem von dem Gefühl abhängig, mit dem Schüler, Eltern und Lehrer den Ort „Schule“ wahrnehmen. Gelebte Toleranz mit einem fördernden Miteinander sind Ideale, die es zu erreichen gilt. Auf dem Weg helfen von allen anerkannte Regeln, die Rechte und Pflichten, Freiheit und Verantwortung jedes Einzelnen festlegen, aber auch Sanktionen, die sich aus der Verletzung dieser Regeln ergeben.

A Unterricht                                                                                                             

A1 Unterrichtstag

A2 Unterrichts-/Pausenzeiten/Pausenregelung/Aufsicht

A3 Teilnahme

A4 Entschuldigung bei Fehlzeiten

A5 Beurlaubungen

A6 Anmeldungen zur Ganztagsschule, zum Religion - Ersatzunterricht

A7 Veränderung persönlicher Daten und Schulabmeldung

B Aufenthalt im Schulgebäude und Verhalten auf dem Schulgelände                   

B1 Zugang zum Schulgelände

B2 Freistunden, Verlassen des Schulgeländes

B3 Räumlichkeiten

B4 Sauberkeit und Ordnungsdienst

B5 Umgang mit dem Schuleigentum/Eigentum anderer/Beschädigungen

B6 Fundsachen/Wertsachen/Schließfach

B7 Störungen/Gefahren/Alarm

B8 Datenschutz/Werbung/Symbole

B9 Rauchen, Alkohol und andere Betäubungsmittel

B10 Gefährdendes Verhalten

B11 Außerunterrichtliche Veranstaltungen

B12 Hygieneplan

C Konflikte und Verstöße gegen die Schulordnung                                                      

 

Geltungsbereich

Die Schulordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Gymnasiums Grimmen, im Bereich der Bushaltestelle „Anemonenweg“ und auf schulischen Exkursionen und Fahrten. 

 

A Unterricht

A1 Unterrichtstag

In der Regel beginnt der Unterricht um 7.50 Uhr und endet 13.35 Uhr oder 15.30 Uhr.

Fahrschüler dürfen nach Ankunft des Busses im Forum oder im Aufenthaltsraum neben dem Kiosk die Zeit bis zum Unterrichtsbeginn verbringen.

Auf Anweisung der Lehrkraft und nach Absprache mit der Schulleitung sind veränderte Unterrichtszeiten möglich.

Die Schüler und Lehrer informieren sich vor Unterrichtsbeginn und nach Beendigung des Unterrichtstages auf dem Vertretungsplan über Veränderungen des regulären Stundenplans.

A2 Unterrichts-/Pausenzeiten/Pausenregelung/Aufsicht     

7.50

–     8.35 Uhr

1.      Stunde

8.35

–     8.45 Uhr

            10- Minutenpause

8.45

–     9.30 Uhr

2.      Stunde

9.30

–     9.50 Uhr

            20- Minutenpause /Frühstück

9.50

–     10.35 Uhr

3.      Stunde

10.35

–     10.40 Uhr

            5- Minutenpause/Raumwechsel

10.40

–     11.25 Uhr

4.      Stunde

11.25

–     12.00 Uhr

            35- Minutenpause/ Mittag

12.00

–     12.45 Uhr

5.      Stunde

12.45

–     12.50 Uhr

            5- Minutenpause/Raumwechsel

12.50

–     13.35 Uhr

6.      Stunde

13.35

–     13.55 Uhr

            20- Minutenpause/ erste reguläre Busabfahrt

13.55

–     14.40 Uhr

7.      Stunde

14.40

–     14.45 Uhr

            5- Minutenpause/Raumwechsel

14.45

–     15.30 Uhr

8.      Stunde

ab 15.30 Uhr

            zweite reguläre Busabfahrt

In der ersten 20-Minutenpause (Frühstückspause) wird der Aufenthalt auf dem Schulhof empfohlen.

Das Mittagessen sollte im Essenraum der Sporthalle eingenommen werden. Die Schüler verlassen nach Beendigung der Mahlzeit den Essenraum der Sporthalle.

Durch den Aufsichtsplan geregelt beaufsichtigen Lehrer indirekt in den Pausen in Teilen des Gebäudes und zur regulären Abfahrtszeit im Bushaltestellenbereich „Anemonenweg“ die Schüler.

Es gelten besondere Regelungen für bestimmte Orte bzw. Anlässe, zum Beispiel Sporthalle, Schulbibliothek, Forum, AG- Räume, Fachräume, letzter Schultag der Abiturklassen sowie Schulfeste und Fahrten. Diese werden rechtzeitig durch einen Aushang oder durch eine Belehrung bekanntgegeben.

A3 Teilnahme

Die Teilnahme am Unterricht und den übrigen verbindlichen Schulveranstaltungen ist verpflichtend. Alle am Lehr-Lernprozess beteiligten Personen haben das Recht und die Pflicht auf einen pünktlichen Anfang und auf ein pünktliches Ende des Unterrichts. Fehlzeiten sind im Klassenbuch/Kursheft zu vermerken. Jedes Zuspätkommen muss in angemessener Form begründet werden. Häufiges Zuspätkommen wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt und es werden geeignete pädagogische Maßnahmen, wie z.B. das Nacharbeiten der versäumten Zeit, ergriffen. Es ist elterliche Pflicht eine regelmäßige, vorbereitete Teilnahme des Kindes am Unterricht zu unterstützen.

Sollte eine Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht bei der Klasse/dem Kurs sein, muss ein Schüler, in der Regel der Klassen- oder Kurssprecher, das Sekretariat informieren.

A4 Entschuldigung bei Fehlzeiten

Versäumen Schüler durch Krankheit oder besondere, nicht selbst verschuldete Gründe, Unterrichtsveranstaltungen, muss das Sekretariat noch vor Beginn über das Fernbleiben informiert werden. Es ist die Pflicht der Eltern oder des volljährigen Schülers, die Schule über die Dauer des Fernbleibens zu informieren. Die Fehlzeit ist im Klassenbuch/Kursheft zu vermerken. Verpasste Unterrichtsinhalte muss der Schüler verpflichtend nachholen.

Am ersten Schultag nach dem Fehlen reicht der Schüler eine schriftliche Entschuldigung nach.

Erkrankt ein Schüler während des Unterrichtstages, muss er sich beim Fachlehrer und im Sekretariat als erkrankt melden.

Bei nicht volljährigen Schülern werden von dort aus die Erziehungsberechtigten informiert und das weitere Vorgehen wird abgeklärt, so denn der Schüler keine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zum eigenständigen Antritt des Heimweges bei Erkrankung hat.

Schüler werden über schulinterne Regelungen, den Ablauf von Prüfungen usw. gesondert schriftlich belehrt.

A5 Beurlaubungen

Der Klassenlehrer kann einen Schüler auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern auf Antrag des Schülers selbst, für die Dauer von höchstens zwei Tagen beurlauben. Die Urlaubsanträge sind zu begründen. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien und von mehr als zwei Tagen sind nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen möglich. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen Schüler von diesen selbst mindestens acht Tage vor Beginn der Beurlaubung schriftlich über die Klassenlehrer bei dem Schulleiter zu stellen und zu begründen. Antrag und Entscheidungsvermerk kommen zu den Schülerakten. Der Antrag auf Beurlaubung/ Freistellung ist nicht durch eine Entschuldigung zu ersetzen.

Lehrer und Schüler stellen sich auf die Bedingungen einer erfolgten Freistellung in Bezug auf Unterrichtsinhalte und Leistungsüberprüfungen ein.

A6 Anmeldungen zur Ganztagsschule, zum Religion - Ersatzunterricht

Anmeldungen zum Unterricht der Ganztagsschule können in den ersten Wochen eines Schuljahres erfolgen. Abmeldungen vom bzw. Ummeldungen im Ganztagsschulunterricht können nur am Ende eines Schuljahres nach schriftlicher Erklärung der Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schüler von diesen selbst, erfolgen. 

Laut Schulgesetz ist Religion ein obligatorisches Schulfach. Philosophie wird als Ersatzunterricht für Religion angeboten. Der Wechsel eines Schülers zwischen den Fächern Religion und Philosophie bedarf der schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten oder des religionsmündigen Schülers (vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten zu bestätigen). Anträge für einen Kurswechsel müssen bis zwei Wochen vor der Zeugnisausgabe bei der Schulleitung eingereicht werden.

A7 Veränderung persönlicher Daten und Schulabmeldung

Die Veränderung persönlicher Daten ist von Eltern oder dem volljährigen Schüler unverzüglich der Schule zu melden.

Eine Abmeldung vom Gymnasium hat durch die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler formlos, schriftlich mit Verweis auf die übernehmende Schule zu geschehen. Schuleigentum muss zurückgegeben werden. Verlorenes oder stark Beschädigtes ist zu ersetzen.

Ein Jahr nach Verlassen der Schule durch Abmeldung oder Abschluss gehen alle Produkte des Schülers in das Eigentum des Schulfördervereins über.

B Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

B1 Zugang zum Schulgelände

Gäste bzw. Besucher des Gymnasiums melden sich im Sekretariat Raum EN09 an. Ansonsten ist ihnen der Aufenthalt auf dem Schulgelände untersagt. Eine Ausnahme bilden spezielle schulische Veranstaltungen. Die Mitglieder der Schulgemeinschaft achten darauf, dass sich keine schulfremden Personen unerlaubt auf dem Schulgelände aufhalten und informieren gegebenenfalls die Schulleitung bzw. das Sekretariat. Den Anordnungen des gesamten Schulpersonals ist Folge zu leisten.

B2 Freistunden, Verlassen des Schulgeländes

In Freistunden stehen den Schülern die Räumlichkeiten der Schulbibliothek, des Schülercafés, des Forums und der Leselounge zur Verfügung. Diese Zeiten sollten vorrangig zur Bearbeitung schulischer Aufgaben genutzt werden.

Die Schulleitung kann das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen nach der zweiten, vierten und sechsten Stunde bzw. in Freistunden mit schriftlicher Genehmigung der Eltern gestatten. Volljährige benötigen keine Genehmigung.

Es wird ein angemessenes Verhalten im Außenbereich vorausgesetzt. In begründeten Fällen ist der Schulleiter berechtigt, eine dementsprechend erteilte Erlaubnis zurück zu nehmen.

Mit dem Verlassen des Schulgeländes durch den Schüler entfallen in jedem Fall die schulische Aufsichtspflicht und auch gegebenenfalls der Versicherungsschutz.

B3 Räumlichkeiten

Die Unterrichtsräume werden in der Regel fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn durch die Fachlehrer geöffnet und nach Unterrichtsende abgeschlossen. In den kurzen Pausen bleiben die Räume offen, sofern die Klassen darin bleiben. Während der großen Pausen werden sie in der Regel abgeschlossen. Das Abschließen geschieht durch die jeweilige Fachlehrkraft, die den Raum zuletzt verlässt. Beim Wechsel der Unterrichtsräume nehmen die Schüler ihre persönlichen Dinge mit und beaufsichtigen diese. Es ist ein kurzer und sicherer Weg zum nächsten Lernort zu wählen.

Fachräume und die Sporthalle, einschließlich der Umkleideräume, dürfen nur im Beisein und nach Aufforderung der Lehrkraft betreten werden.

Räumlichkeiten der Schule können nach Absprache mit der Schulleitung für nichtunterrichtliche Zwecke genutzt werden. Hier ist der Veranstalter verpflichtet in Absprache mit der Schulleitung Regelungen für Ordnung und Sicherheit zu treffen. Alle Räumlichkeiten müssen nach Beendigung der Veranstaltung in ordentlichem Zustand übergeben werden.

Ausgegebene Schlüssel werden unverzüglich nach ihrer Benutzung im Sekretariat abgegeben.

B4 Sauberkeit und Ordnungsdienst

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben ein Recht auf und tragen Mitverantwortung für Ordnung und Sauberkeit des Schulgebäudes und des Schulgeländes. Deshalb verpflichten sich alle Mitglieder der Schule, unnötigen Müll oder Dreck zu vermeiden, um zu einer guten Arbeitsatmosphäre beizutragen. Zur Ordnungserhaltung gehören unter anderem die unverzügliche Reinigung nach Verschütten von Getränken, die Benutzung der Papierkörbe und der pflegliche Umgang mit Ausstattungsgegenständen der Schule.

Plakate oder sonstige Aushänge werden nach Genehmigung durch die Schulleitung an den dafür vorgesehenen Orten angebracht.

Die Klassenlehrer bzw. die Fachlehrer sowie die Schüler sind für den Zustand der jeweiligen Unterrichtsräume verantwortlich. Von den Klassen wird in Absprache mit der Klassenleitung ein Tafel- bzw. Ordnungsdienst eingeteilt. Im wöchentlichen Wechsel sorgt eine Klasse auf dem Schulgelände und im Schulhaus für Ordnung. Ein Aushang informiert über die Einteilung der Klassen.

Der Sportlehrer weist einen Ordnungsdienst für den Sportunterricht ein.

In allen Klassen- und Fachräumen hängt ein Belegungsplan. Nach der letzten Unterrichtsstunde im Raum hat die jeweilige Lerngruppe darauf zu achten, dass laut Reinigungsplan alle Stühle hochgestellt werden, alle Fenster geschlossen werden, der Klassenraum sauber, der Sonnenschutz hochgezogen und das Licht gelöscht ist.

Bei nicht sofort beseitigungsfähigen Mängeln erfolgt eine Meldung an den Hausmeister.

B5 Umgang mit dem Schuleigentum/Eigentum anderer/Beschädigungen

Die Einrichtungen der Schule und die Lehr- und Lernmittel sind ordentlich zu behandeln. Bücher müssen mit einem Umschlag versehen werden. Bei Beschädigungen oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

Zerstört, beschädigt oder verliert ein Schüler Schuleigentum, so haften die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern diese selbst, für den Schaden. Alle Schäden sind sofort dem aufsichtführenden Lehrer zu melden.

Wir achten das Eigentum des anderen. Bei Beschädigung sorgt der/die Schadenzufügende für einen wertgleichen Ersatz.

Beschädigungen des Schulgebäudes, des Mobiliars oder der Einrichtung müssen sofort im Sekretariat angezeigt werden.

Die Schule haftet nicht für Schäden an bzw. Verlust von Fahrzeugen jeglicher Art.

B6 Fundsachen/Wertsachen/Schließfach

Fundsachen werden ins Sekretariat gebracht und drei Monate aufbewahrt. Nicht abgeholte Fundsachen werden zum Schuljahresende dem Fundbüro der Stadt Grimmen übergeben.

Alle zur Erfüllung der Schulpflicht notwendigen Materialien, Geräte und Hilfsmittel sind in einem gebrauchsfähigen Zustand mitzubringen.

Gegenstände, die nicht zur Erfüllung der Schulpflicht notwendig sind oder nicht Unterrichtszwecken dienen, unterliegen nicht der Haftung durch die Schule. Dies gilt für alle schulischen Veranstaltungen.

Einen Antrag zur Erlangung eines Schließfaches kann jeder Schüler im Sekretariat erhalten.

B7 Störungen/Gefahren/Alarm

Den Schulfrieden störende Gegenstände dürfen durch die Lehrkraft für die Länge der Unterrichtszeit eingezogen werden. Kleidung, die den Bildungsauftrag gefährdet, ist verboten.

Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (auch Attrappen), Feuerwerkskörpern jeglicher Art, Munition, Farbspraydosen in die Schule ist verboten.

Bei Feueralarm verlassen die Schüler unter Führung der jeweiligen Lehrkraft das Schulgebäude auf den festgelegten Fluchtwegen, um zum im Alarmplan aufgeführten Sammelplatz zu gelangen. Türen der Klassenräume sind beim Verlassen zu schließen, aber nicht abzuschließen. Schultüren ohne eine automatische Schließeinrichtung sind stets geschlossen. Dies ist im Brandfall eine zusätzliche Sicherheit. Die Türen mit einer automatischen Schließeinrichtung, erkennbar am grünen Lichtpunkt, bleiben während des Schulbetriebes geöffnet. Die Treppen im Nord- Flügel dürfen nur im Not- oder Alarmfall benutzt werden.                    

B8 Datenschutz/Werbung/Symbole

Dem Klassenleiter sind Veränderungen persönlicher Daten (Wohnanschrift, Familienname, Telefonnummer für die Erreichbarkeit im Notfall, …) zeitnah mitzuteilen. Der gesetzlich geregelte Schutz persönlicher Daten ist zu berücksichtigen.

Das Erstellen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen jedweder Art ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung verboten. Foto-, Film- und Tonaufnahmen für unterrichtliche Zwecke organisiert die beteiligte Lehrkraft unter Beachtung des Datenschutzes.

Die Werbung politischer Parteien oder Gruppen ist auf dem Schulgelände unzulässig.

Beleidigende Veröffentlichungen über Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verboten.

Das Mitbringen, Anfertigen oder Anbringen jugendgefährdender bzw. extremistischer Medien und Symbole ist strengstens untersagt.

B9 Rauchen, Alkohol und andere Betäubungsmittel

Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken, Tabakwaren und anderen Betäubungsmitteln (auch e- Zigaretten) ist auf dem gesamten Schulgelände einschließlich des Bereichs Bushaltestelle „Anemonenweg“ und während schulischer Veranstaltungen verboten.

Bei besonderen Anlässen kann nach Genehmigung durch die Schulleitung unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes Alkohol ausgeschenkt werden.

B10 Gefährdendes Verhalten

Handlungen, mit denen man sich selbst oder andere gefährdet, sind verboten. Dazu gehören unter anderem das Ballspielen und Rennen mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Flächen im Außenbereich, das Rutschen auf dem Treppengeländer, Klettereien, das Werfen mit Gegenständen (auch Schneebällen), die Benutzung von Wasserpistolen, etc.

Das Betreten des Schulteiches bei Eisbildung ist nicht erlaubt.

Der nötige Sicherheitsabstand zum Bordstein ist beim Warten auf die Busse einzuhalten. Beim Einsteigen in den Bus nehmen die Schüler aufeinander Rücksicht.

B11 Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Werden Schulräume außerhalb der Unterrichtszeiten für Schulveranstaltungen benötigt, ist eine rechtzeitige Anmeldung und die Genehmigung durch die Schulleitung erforderlich.

B 12 Hygieneplan

Der Hygieneplan der Schule regelt den Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten und grundlegende Verhaltensweisen während des Schulalltags, die von Schülern, Lehr- und Schulpersonal zu beachten sind (Reinigungstätigkeiten und -zyklen, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen, Schulveranstaltungen und ähnliche).

C Konflikte und Verstöße gegen die Schulordnung

  • Das Gymnasium Grimmen ist eine Stätte des Lehrens und Lernens auf der Grundlage der aktuellen Fassung des Schulgesetztes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V).
  • Zu jedem Schuljahresbeginn werden die Schüler durch die Klassenlehrer und Tutoren aktenkundig über die entsprechenden Inhalte der Schulordnung, des Schulgesetzes und der Sporthallenordnung belehrt. Die Belehrungen sind im Klassenbuch oder Kursheft aktenkundig zu machen.
  • Bei Konflikten und Fehlverhalten von Schülern werden in der Regel zunächst Hilfs- und Vermittlungsmöglichkeiten angeboten (bspw. Gespräche mit Klassen-, Fach- und/oder Vertrauenslehrer, Schulsozialarbeiter, Mitglieder der Schülervertretung und/der mit der Schulleitung, wenn ausgebildet Streitschlichter, Mediation).
  • Wer gegen die Bestimmungen der Schulordnung verstößt, wird für seine Handlung und deren Folgen zur Verantwortung gezogen.
  • Wenn ein Schüler die Arbeitsatmosphäre oder den Schulbetrieb stört, andere Personen gefährdet oder Sachschäden verursacht, können Erziehungsmaßnahmen (SchulG M-V §60) oder Ordnungsmaßnahmen (SchulG M-V §60a) angewendet werden.
  • Regressforderungen wie bspw. die Bezahlung von Reparaturen, Säuberungsleistungen und Ersatzbeschaffungen werden gefordert und weitere rechtliche Mittel vorbehalten.
  • Im Fall eines Verstoßes eines Lehrers gegen die Schulvereinbarung greifen die Bestimmungen der Dienstordnung.
  • Sind Schüler bzw. Erziehungsberechtigte der Auffassung, dass eine Lehrkraft gegen die Schulordnung verstößt, so können sie den Sachverhalt bei der Schüler- bzw. Elternvertretung, bei dem Klassen- oder Vertrauenslehrer, dem Schulsozialarbeiter oder bei der Schulleitung vorbringen.

Sollte eine Bestimmung der Schulordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Schulordnung tritt mit dem 26. August 2020 in Kraft.

Der Schulleiter

 

 

Nachtrag

Der Umgang mit dem Smartphone muss geregelt werden.

Nach Erarbeitung durch die Lehrerkonferenz wird ein Vorschlag zur Ergänzung der Schulordnung und der Schulinternen Richtlinien den Gremien zur Bearbeitung vorgelegt.